Unser geschultes Team informiert und berät Sie gern zu allen Fragen rund um die Pflege. Gern unterstützen wir Sie bei der Beantragung oder der Erhöhung Ihres Pflegegrades. Unsere Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Selbstverständlich kommen wir auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause.

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Zur Verbesserung und Sicherung der Versorgung Pflegebedürftiger, die Pflegegeld beziehen, ist ein halbjähriger (ab Pflegestufe 4 vierteljähriger) Besuch eines Pflegedienstes verpflichtend. Ziel dieser Besuche ist einerseits die Beratung der Pflegebedürftigen und andererseits das Aufdecken und Verhindern von Missständen durch erfahrenes Fachpersonal.

Gemeinsam für Ihre Pflegeberatung

In der Praxis stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen neben diesen vorgeschriebenen Terminen bei Fragen zur Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken, Erhöhung des Pflegegrades oder zur Schmerztherapie zur Seite. Wir beraten Sie auch gern zu Art und Umfang möglicher Leistungen pflegender Angehöriger.

Erfahren Sie von uns mehr zu Ihren Möglichkeiten des Leistungsbezuges und vereinbaren Sie einen Termin.
Wir beraten Sie gern!

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