Haushaltshilfe

Wenn durch Krankheit, Behinderung oder Altersbeschwerden der Haushalt nicht alleine bewältigt werden kann, gibt es die Möglichkeit der Unterstützung durch eine Haushaltshilfe.

Diese Leistungen werden entweder als Pflegesachleistung über die Pflegekasse oder über Krankenkasse oder als Privatleistung abgerechnet.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt in der Regel eine Haushaltshilfe unter zwei Voraussetzungen:

  • wenn wegen einer Krankenhausbehandlung oder bestimmter anderer Leistungen wie Rehabilitationsleistungen oder häuslicher Krankenpflege die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und
  • wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

 

Wenn Sie einen Pflegegrad haben werden die Kosten für die Haushaltshilfe teilweise von der Pflegekasse übernommen, z. B. als Teil der häuslichen Pflege oder als Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Auch die Person, die einen Angehörigen pflegt, kann Leistungen zur Reinigung ihres eigenen Haushalts bei der Pflegekasse beantragen, um somit mehr Zeit für die Pflege zu gewinnen.

Mögliche Beispiele für die Betätigung von Haushaltshilfen sind:

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