Grundpflege

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation. Diese Leistungen der Grundpflege werden von Alten- oder Krankenpflegehelfer/innen, pflegenden Angehörigen oder sonstigen Betreuungspersonen durchgeführt. pflege.de beschreibt den Umfang der Grundpflege, stellt kleine Grundpflege und große Grundpflege vor und gibt pflegenden Angehörigen Tipps zur Mobilisation ihres Pflegebedürftigen.

In den Leistungskatalogen von ambulanten Pflegediensten finden Sie häufig Listen mit 17 bis 30 sogenannten verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen, z. B. kleine Grundpflege, große Grundpflege, Grundpflege am Bett, Grundpflege am Waschbecken. Woraus diese Leistungspakete aber im Einzelnen bestehen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Deshalb kann pflege.de hier zwar allgemeine Angaben machen, detaillierte Informationen über Anzahl und Umfang der Leistungskomplexe aber erhalten Sie bei einem ambulanten Pflegedienst Ihrer Wahl am Wohnort Ihres pflegebedürftigen Angehörigen.

Der Unterschied zwischen einer kleinen Grundpflege und einer großen Grundpflege liegt im Prinzip im Aufwand, den eine Pflegekraft oder Sie als Angehöriger beim Waschen betreibt. Eigentlich handelt es sich also um eine kleine oder große Körperpflege.

Die kleine Grundpflege kann folgende Tätigkeiten umfassen:

Die große Grundpflege kann folgende Tätigkeiten umfassen:

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