Behandlungspflege
Die medizinische Behandlungspflege wird ärztlich verordnet. Sie umfasst alle Tätigkeiten, die von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege im Zuhause des Pflegebedürftigen durchgeführt werden. Sie wird dann verschrieben, wenn eine Krankenhausbehandlung geboten ist. Die Behandlungspflege kann für verschiedene Zeiträume verordnet werden:
- Die Erstverordnung für diese besonere häusliche Krankenpflege gilt über einen Zeitraum von 14 Tagen. Die Geltungsdauer der Folgeverordnung hängt vom Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen ab und muss ärztlich entsprechend begründet werden
- Je nach Krankheitsfall kann, nach ärztlichem Ermessen, die Geltungsdauer auf bis zu vier Wochen verlängert werden (vgl. $37Abs.1 Satz 4 SGBV)
- Allein der Medizinische Dienst kann eine Behandlungspflege von über vier Wochen entscheiden (vgl. $37Abs.1 Satz 5 SGBV )
Es gibt verschiedene Voraussetzungen für die Verordnung einer Behandlungspflege. Grundsätzlich gilt, dass diese im Zuhause des Pflegebedürftigen kurzfristig stattfindet. Liegt eine langfristige Notwendigkeit für eine häusliche Krankenpflege vor, kommt Behandlungspflege als solche nicht mehr in Betracht. Hier müssen andere Gegebenheiten geprüft werden, wie z.B. das Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung eines Pflegegrades. Hier kann, zur Erörterung der Möglichkeiten, eine kostenlose Pflegeberatung in Anspruch genommen werden.
Per Definition umfasst die Behandlungspflege Maßnahmen, für die medizinische Vorkenntnisse notwendig sind. Demzufolge können diese nicht immer durch pflegende Angehörige zuhause allein vorgenommen werden. Die Behandlungspflege beinhaltet ebenfalls Maßnahmen, die nur vorübergehend notwendig sein können – ein Pflegegrad ist meist nicht notwendig.
Die Behandlungspflege grenzt sich von der Grundpflege dahingehend ab, dass es sich hier um medizinisch angeordneten Maßnahmen, nicht um die allgemeine Bewältigung üblicher Lebenssituationen, handelt.
Dies ist insbesondere in folgenden Situationen der Fall:
- der Pflegebedürftige ist nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend bettlägerig und braucht spezielle Pflege
- Krankheit muss fachlich kurzfristig gelindert, geheilt werden: Wundversorgung, Krebstherapie, Blutzuckermessungen, Verbandswechsel, Medikamentengabe, Dekubitusbehandlung, postoperative Behandlung
Unsere Leistungen
Pflegeberatung
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- Unsere Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Selbstverständlich kommen wir auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause.
Grundpflege
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- Wir unterstützen Sie u.A. beim Anziehen, der Körperpflege, den Toilettengängen, Mobilität und der Nahrungsaufnahme.
Behandlungspflege
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- Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die von Pflegekräften bei Ihnen Zuhause durchgeführt werden.
Pflegeergänzung
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- Wir übernehmen auch pflegeergänzende Maßnahmen wie z.B. Tages- oder Nachtpflege, und Leistungen der Kurzzeitpflege für Sie.