Behandlungspflege

 

Die medizinische Behandlungspflege wird ärztlich verordnet. Sie umfasst alle Tätigkeiten, die von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege im Zuhause des Pflegebedürftigen durchgeführt werden. Sie wird dann verschrieben, wenn eine Krankenhausbehandlung geboten ist. Die Behandlungspflege kann für verschiedene Zeiträume verordnet werden:

Es gibt verschiedene Voraussetzungen für die Verordnung einer Behandlungspflege. Grundsätzlich gilt, dass diese im Zuhause des Pflegebedürftigen kurzfristig stattfindet. Liegt eine langfristige Notwendigkeit für eine häusliche Krankenpflege vor, kommt Behandlungspflege als solche nicht mehr in Betracht. Hier müssen andere Gegebenheiten geprüft werden, wie z.B. das Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung eines Pflegegrades. Hier kann, zur Erörterung der Möglichkeiten, eine kostenlose Pflegeberatung in Anspruch genommen werden.

Per Definition umfasst die Behandlungspflege Maßnahmen, für die medizinische Vorkenntnisse notwendig sind. Demzufolge können diese nicht immer durch pflegende Angehörige zuhause allein vorgenommen werden. Die Behandlungspflege beinhaltet ebenfalls Maßnahmen, die nur vorübergehend notwendig sein können – ein Pflegegrad ist meist nicht notwendig.

Die Behandlungspflege grenzt sich von der Grundpflege dahingehend ab, dass es sich hier um medizinisch angeordneten Maßnahmen, nicht um die allgemeine Bewältigung üblicher Lebenssituationen, handelt.

Dies ist insbesondere in folgenden Situationen der Fall:

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